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   LAG Hessen, 03.12.2019 - 15 TaBV 57/19   

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https://dejure.org/2019,56526
LAG Hessen, 03.12.2019 - 15 TaBV 57/19 (https://dejure.org/2019,56526)
LAG Hessen, Entscheidung vom 03.12.2019 - 15 TaBV 57/19 (https://dejure.org/2019,56526)
LAG Hessen, Entscheidung vom 03. Dezember 2019 - 15 TaBV 57/19 (https://dejure.org/2019,56526)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 99 BetrVG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    § 99 BetrVG
    Die Tätgkeiten eines OW 1 Kombi Mitarbeiters I gemäß der innerbetrieblichen Funktionsbeschreibung Nr. 124a erfüllen die Tätigkeitsmerkmale der Oberbegriffe der Entgektgruppe E2 BETV.

  • rechtsportal.de

    BETV; BetrVG § 99 Abs. 3
    Eingruppierung von Kombi-Mitarbeiterinnen nach dem Bundesentgelttarifvertrag für die chemische Industrie

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (12)

  • BAG, 28.04.1998 - 1 ABR 50/97

    Widerspruch des Betriebsrats gegen zu hohe Eingruppierung

    Auszug aus LAG Hessen, 03.12.2019 - 15 TaBV 57/19
    Im Zustimmungsersetzungsverfahren sind nur die Gründe zu prüfen, die der Betriebsrat innerhalb der Frist des § 99 Abs. 3 S. 1 BetrVG geltend gemacht hat (BAG 28. April 1998 - 1 ABR 50/97 - ; 21. Juli 2009 - 1 ABR 35/08 - ), hier demgemäß die vom Beteiligten zu 2) geltend gemachte zu niedrige Umgruppierung der beiden Arbeitnehmerinnen.
  • BAG, 21.07.2009 - 1 ABR 35/08

    Mitbestimmung bei Übernahme von Leiharbeitnehmern - Verstoß gegen das

    Auszug aus LAG Hessen, 03.12.2019 - 15 TaBV 57/19
    Im Zustimmungsersetzungsverfahren sind nur die Gründe zu prüfen, die der Betriebsrat innerhalb der Frist des § 99 Abs. 3 S. 1 BetrVG geltend gemacht hat (BAG 28. April 1998 - 1 ABR 50/97 - ; 21. Juli 2009 - 1 ABR 35/08 - ), hier demgemäß die vom Beteiligten zu 2) geltend gemachte zu niedrige Umgruppierung der beiden Arbeitnehmerinnen.
  • BAG, 19.09.2007 - 4 AZR 670/06

    Protokollnotiz und Tarifvertrag

    Auszug aus LAG Hessen, 03.12.2019 - 15 TaBV 57/19
    Im Zweifel gebührt derjenigen Auslegung der Vorzug, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Regelung führt (vgl. BAG 7. November 2000 - 1 AZR 175/00 - ; 19. September 2006 - 4 AZR 670/06 - ).
  • BAG, 11.10.2006 - 4 AZR 534/05

    Eingruppierung eines städtischen Reinigers

    Auszug aus LAG Hessen, 03.12.2019 - 15 TaBV 57/19
    Es gelten vergleichbare Regeln und Kriterien wie bei der Bestimmung des Arbeitsvorgangs, lediglich die anzuwendenden Maßstäbe sind weniger streng (BAG 11. Oktober 2006 - 4 AZR 534/05 - 15. Februar 2006 - 4 AZR 635/04 - ).
  • BAG, 22.10.2008 - 4 AZR 735/07

    Eingruppierung "Koordinator der Sanitätsstation" in der Chemischen Industrie

    Auszug aus LAG Hessen, 03.12.2019 - 15 TaBV 57/19
    Obwohl "Arbeitsvorgänge" - mangels Aufnahme dieses Begriffs im BETV - dabei nicht zu bilden sind (BAG 22. Oktober 2008 - 4 AZR 735/07 -), können Einzeltätigkeiten zu einer einheitlich zu bewertenden Gesamttätigkeit oder mehrere eine Einheit bildende Teiltätigkeiten für die jeweils einheitliche tarifliche Bewertung zusammengefasst werden.
  • BAG, 07.11.2000 - 1 AZR 175/00

    Verschlechterung tariflicher Ansprüche durch einen "Konsolidierungsvertrag"

    Auszug aus LAG Hessen, 03.12.2019 - 15 TaBV 57/19
    Im Zweifel gebührt derjenigen Auslegung der Vorzug, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Regelung führt (vgl. BAG 7. November 2000 - 1 AZR 175/00 - ; 19. September 2006 - 4 AZR 670/06 - ).
  • BAG, 13.11.2013 - 4 ABR 16/12

    Eingruppierung - Sekretärin in besonderer Vertrauensstellung

    Auszug aus LAG Hessen, 03.12.2019 - 15 TaBV 57/19
    Dabei handelt es sich um einen allgemeinen Grundsatz der Eingruppierung (BAG 13. November 2013 - 4 ABR 16/12 - ).
  • BAG, 22.04.2004 - 8 ABR 10/03

    Eingruppierung eines Wagenmeisters TWB bei der Bahn

    Auszug aus LAG Hessen, 03.12.2019 - 15 TaBV 57/19
    Beruft sich der Betriebsrat demgegenüber auf eine höhere Eingruppierung, hat er im Rahmen einer abgestuften Mitwirkungspflicht darzulegen, aus welchen Gründen eine höherwertige Tätigkeit vorliegt (BAG 22. April 2004 - 8 ABR 10/03 - ).
  • BAG, 15.02.2006 - 4 AZR 635/04

    Einreihung eines Schichtführers in der Technikzentrale der Versorgungsanlagen

    Auszug aus LAG Hessen, 03.12.2019 - 15 TaBV 57/19
    Es gelten vergleichbare Regeln und Kriterien wie bei der Bestimmung des Arbeitsvorgangs, lediglich die anzuwendenden Maßstäbe sind weniger streng (BAG 11. Oktober 2006 - 4 AZR 534/05 - 15. Februar 2006 - 4 AZR 635/04 - ).
  • BAG, 12.08.2009 - 7 ABR 15/08

    Elektronisches Leserecht der Dateien und E-Mail-Korrespondenz des Betriebsrats

    Auszug aus LAG Hessen, 03.12.2019 - 15 TaBV 57/19
    Dabei ist gegebenenfalls die Antragsbegründung heranzuziehen (vgl. BAG 12. August 2009 - 7 ABR 15/08 - Rn. 12).
  • BAG, 09.12.2008 - 1 ABR 75/07

    Betriebsübergang während des Beschlussverfahrens

  • BAG, 27.07.2010 - 1 ABR 74/09

    Auskunftsanspruch des Betriebsrats - Bestimmtheit des Antrags

  • BAG, 24.02.2021 - 4 ABR 19/20

    Mitbestimmung bei Umgruppierung - Zustimmungsersetzung - Berufs-praxis

    Auf die Rechtsbeschwerde des Betriebsrats wird der Beschluss des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 3. Dezember 2019 - 15 TaBV 57/19 - aufgehoben.
  • LAG Hessen, 10.05.2022 - 15 TaBV 67/21

    "Berufspraxis" i.S.d. § 7 BETV Chemie; Darlegungslast des Arbeitgebers im

    Das Hessische Landesarbeitsgericht hat die Beschwerde des Betriebsrats mit Beschluss vom 3. Dezember 2019 - 15 TaBV 57/19 - zurückgewiesen (Bl. 240 - 253 d.A.).

    Wegen des vollständigen Sach- und Streitstandes sowie des vollständigen Vorbringens der Beteiligten wird ergänzend auf die Gründe I. des Beschlusses der Beschwerdekammer vom 3. Dezember 2019 - 15 TaBV 57/19 - (Bl. 240 ff. d.A.), das dem Schriftsatz der Beteiligten zu 1 vom 7. Februar 2022 anliegende Gutachten (Bl. 282 - 353 d.A.), den Beschluss der Beschwerdekammer vom 21. Februar 2022 (Bl. 354, 355 d.A.), den Schriftsatz der Beteiligten zu 1 vom 28. März 2022 (Bl. 370 ff. d.A.) nebst Anlagen, den Schriftsatz des Beteiligten zu 2 vom 19. April 2022 (Bl. 465 ff. d.A.) und die Sitzungsniederschriften vom 3. Dezember 2019 und vom 10. Mai 2022 Bezug genommen.

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